„Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen.“ So heißt es in einem bekannten Sprichwort. Damit der Reisende aber ausnahmslos von einem erholsamen schönen Urlaub ohne böse Überraschungen erzählen kann, sollten vor Antritt der Reise einige Dinge beachtet werden. Und hier sind zur Hilfestellung die wichtigsten Richtlinien für Flugreisen innerhalb der EU ab dem Flughafen Frankfurt aufgelistet die es dem Reisenden vor Abflug erleichtern sich eine Übersicht zu verschaffen ohne dem Wirrwarr der Informationsflut des World Wide Web zu erliegen.
Der erste Punkt der einem bei der Vorbereitung der Reise einfällt ist vermutlich das Reisedokument. Wie ist das nun innerhalb der EU geregelt? Braucht man einen gültigen Reisepass oder genügt ein Personalausweis um in ein EU-Land fliegen zu können? Der Reisepass oder Personalausweis dient als Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit. Grundsätzlich gilt das Reisefreiheit innerhalb der EU nicht mit Passfreiheit gleichzusetzen ist und Binnengrenzkontrollen können zu jederzeit durchgeführt werden. Bei der Frage ob Reisepass oder Personalausweis, sollte man sich nach den Bestimmungen des Gastlandes richten, zur absoluten Sicherheit ist diese Information bei der Fluglinie der Wahl vor Antritt der Reise noch genauer zu erfragen.
Die zweite Frage sollte sich um das Gepäck drehen. Zu unterscheiden sind hierbei Reise- und Handgepäck. Die Liste der verbotenen Gegenstände ist lang und somit werden hier nur einige aufgezählt die nicht so offensichtlich sind wie Handfeuerwaffen oder Kettensägen. Im Handgepäck nicht erlaubt sind jegliche Art spitzer oder scharfer Gegenstände. Vorsicht! Hierzu zählen Rasierklingen sowie jedes Messer mit einer Klinge von über sechs Zentimetern. Feuerzeug darf jeweils nur eines pro Person mitgeführt werden, dieses muss ein Gasfeuerzeug sein und am Körper getragen werden dies gilt auch für Streichhölzer, Benzin- und Sturmfeuerzeuge sind an Bord nicht erlaubt. Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck nur in Behältnissen mit maximal 100 ml Fassungsvermögen und diese in einem durchsichtigen Beutel mit einem Liter Volumen transportiert werden. Im Reisegepäck sind Behältnisse von 500 ml in einem Beutel der zwei Liter fasst erlaubt. Alkohol gilt auf der Reise allerdings als Ausnahme bei den Flüssigkeiten mit einer eigenen Regelung die besagt das pro Person maximal 5 Liter mit höchstens 70 Vol. % im Reisegepäck mitgeführt werden dürfen. Auch hier gilt bei Unsicherheiten lieber nochmals den Fluganbieter zu kontaktieren und sich genauere Informationen zu den gegebenen Bedingungen einzuholen.
Wenn man in den Urlaub fliegt bringt man oft auch das ein oder andere Souvenir von der Reise mit. Was auch gleich die nächste Frage aufwirft die es vor Antritt der Reise zu beantworten gilt – der Zoll. Was und wie viel davon darf man aus dem Urlaubsland mitnehmen ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Reisende innerhalb der EU können alle Waren, auch Markenprodukte wie Unterwäsche, Elektronik oder kleinere Geschenke für Freunde, Abgabefrei mitbringen, um allerdings Privatpersonen von Gewerbetreibenden zu unterscheiden gibt es eine Mengenbeschränkung. Alle Waren hier aufzulisten würde den Rahmen sprengen, die Liste ist ganz einfach beim zuständigen Zollamt zu erfragen.
Hat man diese Fragen alle mit Sorgfalt bedacht, sollte einer entspannten Reise nichts mehr im Wege stehen.