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Tipps für Flüge ausserhalb der EU

Der Flughafen Frankfurt ist ein internationales Drehkreuz für weltweite Flüge. Gerade auch Ziele außerhalb der EU werden täglich angeflogen. Die Reisenden müssen dabei das eine oder andere beachten. Es gelten klare Regeln bezüglich der Ausweise. Auch müssen die Einreisebestimmungen, wie etwa die Visapflicht, des konkreten Landes vor der Reise berücksichtigt werden. Ferner sind die Zollbestimmungen zu beachten. Wer also eine Reise ins Ausland plant, der sollte sich mit all dem genauso vertraut machen wie mit den konkreten Check-In-Bestimmungen am Frankfurt Airport.

Egal wohin der Flug gehen soll, ein gültiger Ausweis ist Pflicht. Bei einem deutschen Fluggast ist es bei der transkontinentalen Reise in der Regel der Reisepass. Bei den meisten Überseeflügen ist zur Einreise in das Zielland ein Reisepass mit einer mindestens sechsmonatigen Gültigkeitsdauer erforderlich – zum Beispiel bei der Reise nach Marokko, Kenia, Namibia, China, Indien oder auf die Seychellen. Für die Reise in die USA oder nach Russland muss er noch drei Monate gültig sein. Da die Bestimmungen der einzelnen Länder stark voneinander abweichen, ist die Rückfrage beim Reiseveranstalter oder auch bei der Botschaft des betreffenden Landes sinnvoll.

Wegen der Visapflicht der Reiseländer, die extrem vielfältig und unterschiedlich sind, müssen auf alle Fälle vor der Reise individuelle Auskünfte eingeholt werden – und das so frühzeitig wie möglich, da die Ausstellungszeit für das Visum ebenso sehr unterschiedlich ist. Bei Fernflügen mit Zwischenstopp müssen auch die Transitbestimmungen des Transitlandes beachtet werden.

Gleiches gilt für die erforderlichen Impfungen in Bezug auf das jeweilige Reiseland. Zusätzlich zu den Standardimpfungen (Tetanus, Kinderlähmung, Hepatitis B, Diphterie und Keuchhusten) werden bei der Reise in das außereuropäische Ausland oft auch Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und eine Malaria-Pophylaxe gefordert. Auch dazu geben die Reiseveranstalter oder die Konsulate Auskunft.

Der Frankfurter Zoll will bei der Ausreise in der Regel nichts von den Passagieren. Es ist aber ratsam zu wissen, was man im Zielland einführen darf. Dort kann es dann nämlich zu Kontrollen kommen. Grundsätzlich sollte man nicht über Euro 10.000,– an Bargeld mitführen, da ein höherer Betrag beim Zoll angemeldet werden muss. In Bezug auf Gegenstände gelten auch hier verschiedene Bestimmungen. Auch hier hilft das Informieren beim zuständigen Konsulat im Vorfeld, damit es dann bei der Einreise am Flughafen des Ziellandes kein böses Erwachen gibt.

Das Gepäck wird vor der Reise am Flughafen Frankfurt luftsicherheitsüberprüft – egal ob das Handgepäck oder das Gepäck, welches aufgegeben wird. Darüber, was nicht ins Reisegepäck gehört, informiert den Passagier in der Regel die Airline, mit der er fliegt. Aber auch die Homepage des Flughafenbetreibers gibt genaue Auskunft darüber. Bei dem Hauptreisegepäck kann es unter Umständen nötig sein, dass eine Gepäcköffnung ohne die Anwesenheit des Reisenden notwendig wird. Deshalb sollten keine Vorhängeschlösser genutzt werden. Beim Handgepäck ist der Passagier dabei. Hierbei geht es in der Regel nur darum verbotene Gegenstände zu identifizieren, die dann gegebenenfalls nicht mitfliegen dürfen. Die Gepäckaufgabe ist bei frühen Flügen oft schon am Vorabend möglich. Darüber informiert die entsprechende Fluglinie. Die Option bietet einen Zeitvorteil beim Check-In am Morgen und macht Sinn, wenn man in Flughafennähe wohnt.

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